AGB

Allgemeines

Grundlagen
Für alle Lieferungen gelten die nachgenannten Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Änderungen der Konstruktion und Ausführung bleiben vorbehalten.

Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, REFCO hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn REFCO eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk, ausschliesslich Verpackung, Versicherung, Mehrwertsteuer und sonstige Gebühren.

Auftragsbestätigung
Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit der Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen.


Lieferung

Mengentoleranz
Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu ± 10 % zulässig.

Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen.

Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als selbständiges Geschäft.

Verpackung und Handling
Die Verpackungs- und Handlingsgebühren belaufen sich auf 1% des Rechnungsbetrages oder im Minimum auf CHF 10.– / EUR 10.– / USD 10.–.


Nutzen und Gefahren

Nutzen und Gefahr
Gehen grundsätzlich mit dem Versand, d.h. sobald die Ware das Werk verlassen hat, an den Käufer über.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von REFCO.


Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Fakturadatum netto ohne irgendwelche Abzüge zu erfolgen. Die Zahlungen für Teillieferungen haben gemäss Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden die handelsüblichen Verzugszinsen berechnet. Das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen,bleibt vorbehalten.


Retouren und Garantien

Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität können nur dann entgegengenommen werden, wenn diese innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Sendung schriftlich erfolgen. Für Schäden, die während des Transportes oder am Bestimmungsort entstehen, wird nicht gehaftet. Der Besteller hat vor Übernahme der Ware deren Beschädigung oder Verlust dem Transportunternehmen anzuzeigen und diesem den Anspruch auf Schadenersatz anzumelden.

Gutschriften für Retouren
Warenretoure nur aufgrund Vorabsprache  mit Verkauf REFCO. Unbedingt Rechnungskopie der Retourware beilegen.

  1. 85% Rückerstattung: Ware originalverpackt, unversehrt, Lieferung nicht länger als 30 Tage ab Rechnungsdatum.
  2. 50% Rückerstattung: Ware nicht originalverpackt, Lieferung nicht länger als 1 Jahr ab Rechnungsdatum.
  3. Die % Angaben beziehen sich auf den fakturierten Netto-Verkaufspreis.
  4. Keine Rückerstattung: bei Ware, welche auftragsbezogen gefertigt wurde.
  5. Werte unter CHF 50.- werden nicht gutgeschrieben.

Garantie
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei sach-und fachgerechter Bedienung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Fabrikationsmängel. Schäden durch normale Abnützung oder durch unsachgemässe Behandlung sind davon ausgeschlossen. Wegen Fabrikationsfehlern nachweisbar unbrauchbare Ware wird bei franko Rückgabe kostenfrei instand gestellt oder ersetzt.

Garantieleistung auf dem reparierten Gerät
REFCO gewährt auf dem reparierten Gerät eine Garantie von 6 Monaten. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Betriebs- und Verbrauchsmaterial wie Öl, Batterien oder Akkus und auch nicht auf Mängel wegen normaler Abnützung, unsachgemässer Behandlung und vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen. Sie erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die aufgrund von Einwirkung von Feuchtigkeit oder aufgrund anderer äusserer Einwirkungen (Sturz-, Druck- oder Schlagschäden inkl. Transportschäden) zurückzuführen sind. Die Garantieerlischt bei Eingriffen, die nicht durch REFCO, einer offiziellen Reparaturstelle oder ohne deren Zustimmung vorgenommen werden.

Höhere Gewalt
Sofern REFCO durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Produkte, gehindert wird, wird REFCO für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit, ohne dem Besteller zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern REFCO die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von REFCO nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Mobilmachung, Krieg, Naturkatastrophen, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Angriffe, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch, wenn REFCO bereits im Verzug ist.


Standort und Sicherheit

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hochdorf/Schweiz. Das Vertragsverhältnis untersteht dem
materiellen schweizerischen Recht und gilt auch für Exportgeschäfte.

Sicherheit
Die Sicherheitsdatenblätter sind, wo erfordert, auf unserer Homepage unter www.refco.ch abrufbar. Die betreffenden Produkte sind gekennzeichnet.

Warnung
REFCO-Produkte wurden speziell entwickelt und hergestellt für die Handhabung durch ausgebildete Frigoristen Kälte-Techniker. Aufgrund der hohen Drücke sowie der chemischen und physikalischen Gase, die in Kältesystemen verwendet werden, lehnt REFCO jede Verantwortung und Haftung bei Unfällen, Verletzungen und Tod ab. REFCO weist ausdrücklich darauf hin, die Produkte ausschliesslich an professionell ausgebildete Fachleute zu verkaufen. Zum Schutz müssen immer Schutzbrillen getragen werden.


Exportbeschränkung

1. 

Dem Besteller ist
    · der Verkauf, und/oder
    · die Ausfuhr und/oder    
    · der Reexport

direkt oder indirekt, der Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung in die Russische Föderation und/oder in die durch die Russische Föderation besetzten Gebiete und/oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder in die durch die Russische Föderation besetzten Gebiete, zu jeder Zeit untersagt.

2. 
Der Besteller verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Zweck der Ziffer 1 nicht durch Dritte in der Handelskette nachgelagert, einschliesslich etwaiger Wiederverkäufter, vereitelt wird.

3. 
Der Besteller wird einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um das Verhalten von Dritten in der weiteren Handelskette, einschliesslich etwaiger Wiederverkäufer,  zu identifizieren, das den Zweck der Ziffer 1 vereitelt. 

4.
Jeder Verstoss gegen die Ziffer 1, 2 oder 3 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, und REFCO ist berechtigt, angemessene Abhilfemassnahmen zu ergreifen, insbesondere:

i.    Kündigung dieses Vertrages; und/oder
ii.   das Verlangen einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtwerts dieses Vertrags oder des Preises             der ausgeführten Produkten, je nachdem, welcher Wert höher ist.

5. 
Der Besteller wird REFCO unverzüglich über etwaige Probleme bei der Umsetzung der Ziffer 1, 2 oder 3 informieren, einschliesslich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck der Ziffer 1 vereiteln könnten. Der Besteller wird REFCO innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen gemäss der Ziffer 1, 2 und 3 beziehen. 

April 2024
    

 

Highlight

Der Kauf einer REFCO RL-Vakuumpumpe ist bei regelmässiger Revision eine Investition fürs Leben.

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